Transportbegleitungen für Schwerlast- und Sondertransporte

Damit Sonder- und Schwertransporte ungehindert ihren Zielort erreichen können, sind nicht nur Sondergenehmigungen notwendig, sondern auch eine professionelle Transportbegleitung. Die Lenker werden gemäß §97 Abs. 2 STVO ab Stufe 2 sogar als Straßenaufsichtsorgane vereidigt und sind somit der Polizei gleichgestellt. In besonderen Fällen darf sogar Blaulicht verwendet werden.

Viel Verantwortung, die man nicht leichtfertig in fremde Hände gibt, und die ein großes Maß an Vertrauen erfordert.

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Nicht auszudenken, wenn beim Transport etwas schiefgeht – die Folgeschäden, die Kosten, die Probleme mit den Kunden. Wir blicken auf 20 Jahre Erfahrung in der Sondertransport- und Schwertransportbegleitung zurück und versprechen Ihnen: Bei uns ist Ihr Transport in sicheren Händen!

Welche Transportbegleitung brauche ich?

In Österreich werden Transportbegleitungen in vier Stufen unterteilt. Prinzipiell gilt: Wird die maximal zulässige Höhe, Breite und Länge überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Behörde einzuholen (siehe Genehmigungsservice). Der Bescheid der zuständigen Landesregierung offenbart anschließend, welche Art der Begleitung vorgeschrieben ist.

Transportbegleitung

In vier Stufen

Die Regelungen sind in anderen Ländern mitunter ganz unterschiedlich. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Stufe I: Eigenbegleitung

Die Transportbegleitung ist durch geeignetes, oft firmeninternes Personal mit einem mehrspurigen Gefährt vor bzw. hinter dem Transport durchzuführen. Der Lenker muss Deutsch sprechen, über Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheides informiert sein.

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Stufe III: Begleitung durch 2 Fahrzeuge und 2 vereidigte Straßenaufsichtsorgane

Genauso wie in Stufe II, mit dem Unterschied, dass die Anzahl der vereidigten Straßenaufsichtsorgane (§97 Abs. 2 der STVO) und Begleitfahrzeuge nun verdoppelt wird.

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Stufe II: Begleitung durch 1 Fahrzeug und 1 vereidigtes Straßenaufsichtsorgan

Die Transportbegleitung ist durch ein vereidigtes Organ der Straßenaufsicht (§97 Abs. 2 der STVO) mit einem entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeug durchzuführen. Die Kosten für die Transportbegleitung trägt der Bewilligungsinhaber.

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Stufe IV: Begleitung durch 3 Fahrzeuge und min. 3 Straßenaufsichtsorgane sowie Eigenbegleitung

Die Anzahl der entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeuge und der vereidigten Organe (§97 Abs. 2 der STVO) der Straßenaufsicht wird erneut erhöht. Zudem ist Eigenbegleitung gemäß Stufe 1 durchzuführen. Der Lenker muss also Deutsch sprechen, über Ortskenntnisse verfügen und den Bescheid kennen. Achtung: Nur der Hauptverantwortliche ist hier bemächtigt, durchgehend Blaulicht zu verwenden.

Transportbegleitung

In vier Stufen

Die Regelungen sind in anderen Ländern mitunter ganz unterschiedlich. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Stufe I: Eigenbegleitung

Die Transportbegleitung ist durch geeignetes, oft firmeninternes Personal mit einem mehrspurigen Gefährt vor bzw. hinter dem Transport durchzuführen. Der Lenker muss Deutsch sprechen, über Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheides informiert sein.

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Stufe II: Begleitung durch 1 Fahrzeug und 1 vereidigtes Straßenaufsichtsorgan

Die Transportbegleitung ist durch ein vereidigtes Organ der Straßenaufsicht (§97 Abs. 2 der STVO) mit einem entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeug durchzuführen. Die Kosten für die Transportbegleitung trägt der Bewilligungsinhaber.

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Stufe III: Begleitung durch 2 Fahrzeuge und 2 vereidigte Straßenaufsichtsorgane

Genauso wie in Stufe II, mit dem Unterschied, dass die Anzahl der vereidigten Straßenaufsichtsorgane (§97 Abs. 2 der STVO) und Begleitfahrzeuge nun verdoppelt wird.

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Stufe IV: Begleitung durch 3 Fahrzeuge und min. 3 Straßenaufsichtsorgane sowie Eigenbegleitung

Die Anzahl der entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeuge und der vereidigten Organe (§97 Abs. 2 der STVO) der Straßenaufsicht wird erneut erhöht. Zudem ist Eigenbegleitung gemäß Stufe 1 durchzuführen. Der Lenker muss also Deutsch sprechen, über Ortskenntnisse verfügen und den Bescheid kennen. Achtung: Nur der Hauptverantwortliche ist hier bemächtigt, durchgehend Blaulicht zu verwenden.

Unsere Transportbegleitungen –
Ihre Vorteile

Wir bieten Schwertransportbegleitung von Wien bis Vorarlberg, von Salzburg nach Tirol, vom Burgenland in die Steiermark – quer durch Österreich. Ganz egal, ob es sich um Stufe I, II, III oder IV inkl. der jeweils benötigten Organe der Straßenaufsicht handelt.

Führt Sie Ihr Weg nach Deutschland oder von Deutschland nach Österreich? Kein Problem, Begleitungen gemäß BF3 (Begleitfahrzeug der dritten Generation mit Wechselverkehrszeichen nach hinten) und BF4 (vierte Generation mit Wechselverkehrszeichen nach hinten, vorne und an den Seiten) sind ebenso möglich.

Während unserer 20-jährigen Tätigkeit in der Transportbranche konnten wir uns ein weitverzweigtes Netz an verlässlichen Partnern in ganz Europa aufbauen. Bedeutet: Wir können Ihnen eine sichere und gesetzeskonforme Begleitung in allen europäischen Ländern zusichern!

Unser Fuhrpark ist bestens ausgerüstet und besteht aus 12 Fahrzeugen, davon 6 STAO für Österreich, 5 kombinierte Gefährte für Österreich und Deutschland sowie ein Fahrzeug und zwei Hänger speziell für Maschinen- und Geräteüberstellungen. Da ist auch für Ihren Transport das passende Transportmittel dabei!

Topmoderner Fuhrpark

Eindrücke

Topmoderner Fuhrpark

Uns können Sie vertrauen

Uns können Sie vertrauen!

Die MARE Schwerlastservice GmbH ist Ihr verlässlicher Partner in Sachen Schwertransport. Wir begleiten Sie nicht nur, sondern helfen Ihnen auch bei der Planung, inklusive umfassendem Genehmigungsservice und umfangreicher Streckenausarbeitung. Gerne befahren wir auch vorab die Route, damit Sie wirklich sicher sein können, dass der Transport gemäß Straßenaufsicht und sämtlicher Vorschriften der Behörden problemlos über die Bühne gehen wird.

 

Sie haben noch Fragen? Kein Problem, kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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